Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Förderverein des Gymnasiums Neufreimann e.V.

Unterstützung und Zusammenarbeit

Wie unterstützt der Verein das Gymnasium Neufreimann in München?

Wir finanzieren Projekte, die über das reguläre Schulbudget hinausgehen. Dabei orientieren wir uns an den konkreten Bedürfnissen der Schule.

Wie arbeiten der Elternbeirat und der Förderverein bei der Unterstützung der Schule zusammen?

Der Förderverein ist neutral und unterstützt spezifische, größere Projekte durch finanzielle Mittel. Der Elternbeirat ist die aktive Interessenvertretung der Eltern und organisiert Feste, Schulveranstaltungen und kleinere Aktionen für seine laufende Finanzierung. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Elternbeirats finden Sie beim Bayerischen Kultusministerium. Eine enge Abstimmung zwischen Gymnasium, Elternbeirat und Förderverein ist immer gewährleistet.

Mitgliedschaft im Förderverein

Wie unterstütze ich das Gymnasium Neufreimann in München durch Beitritt zum Förderverein?

Als Mitglied im Förderverein tragen Sie dazu bei, dass wir Bildungsprojekte, Lernmaterialien, Exkursionen und die Verbesserung der Lernbedingungen finanzieren können. Ihre Mitgliedsbeiträge fließen direkt in die Förderung konkreter Projekte für unsere Schülerinnen und Schüler.

Wie kann ich Mitglied im Verein werden?

Sie können Mitglied werden, indem Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen und unterschrieben an das Sekretariat des Gymnasiums Neufreimann senden oder vor Ort abgeben. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Aufnahme.

Warum sollte ich direkt zum Schulstart meines Kindes Mitglied werden?

Mit dem Eintritt in die 5. Klasse beginnt für Ihr Kind ein neuer Abschnitt – mit vielen Eindrücken, Begegnungen und Herausforderungen. Der Förderverein begleitet diese Entwicklung und unterstützt die Schule dabei, zusätzliche Möglichkeiten über den regulären Unterricht hinaus zu schaffen. Mit Ihrer Mitgliedschaft tragen Sie von Anfang an dazu bei, diesen gemeinsamen Aufbau mitzugestalten – und helfen Schritt für Schritt, ein lebendiges und unterstützendes Schulumfeld zu entwickeln.

Kann ich erst einmal abwarten und später beitreten?

Natürlich können Sie auch später Mitglied werden. Viele Eltern entscheiden sich jedoch direkt zum Schulstart für eine Unterstützung, um von Beginn an zur Weiterentwicklung der Schule beizutragen.

Ist eine Mitgliedschaft verpflichtend?

Nein. Die Mitgliedschaft im Förderverein ist selbstverständlich freiwillig. Eine Mitgliedschaft oder Spende hat keinerlei Einfluss auf die Aufnahme oder schulische Entscheidungen. Wir freuen uns über jede Unterstützung, unabhängig davon, ob Sie sich finanziell oder aktiv engagieren möchten.

Gibt es spezielle Voraussetzungen um Mitglied im Verein zu werden?

Grundsätzlich kann jede volljährige natürliche Person oder juristische Person Mitglied im Förderverein werden, die unsere Vereinsziele unterstützt. Ausschlussgründe sind in §5 d & e unserer Satzung definiert - dazu gehören die Mitgliedschaft in extremistischen Bewegungen sowie relevante Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis nach SGB VIII § 72a.

Welche Mitgliedsvarianten stehen zur Verfügung?

Wir bieten drei Mitgliedsvarianten an:

  • Ordentliche Mitglieder (Privatpersonen): 25€ jährlich mit Stimmrecht
  • Ordentliche Mitglieder (Unternehmen): 120€ jährlich mit Stimmrecht
  • Fördermitglieder: 150€ jährlich ohne Stimmrecht, aber mit verstärkter finanzieller Unterstützung

Wie hoch ist der tatsächliche Beitrag pro Monat?

Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 25 €, das entspricht rund 2 € pro Monat.

Was ist der Unterschied zwischen einem ordentlichen Mitglied und einem Fördermitglied?

Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können aktiv am Vereinsleben teilnehmen. Fördermitglieder unterstützen uns primär finanziell, verzichten aber auf das Stimmrecht. Details finden Sie in §5 unserer Satzung.

Profitiert mein eigenes Kind direkt von meiner Mitgliedschaft?

Der Förderverein fördert Projekte für die gesamte Schulgemeinschaft. Viele Angebote – etwa Arbeitsgemeinschaften, zusätzliche Materialien oder Veranstaltungen – kommen auch Ihrem Kind zugute. Unsere Arbeit stärkt die Schule als Ganzes und schafft zusätzliche Möglichkeiten über den regulären Unterricht hinaus.

Kann ich meine Mitgliedschaft jederzeit kündigen?

Ja, Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich oder elektronisch an den Vorstand gerichtet werden. Der entrichtete Jahresbeitrag für das aktuelle Jahr wird nicht zurückerstattet.

Wann werden die Mitgliedsbeiträge fällig?

Die Jahresbeiträge werden jeweils zum 1. Januar für das gesamte Jahr im Voraus fällig. Neue Mitglieder zahlen auch für das anteilige erste Jahr den vollen Beitrag.

Kann ich den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift zahlen?

Ja, wir empfehlen und bevorzugen die Erteilung einer SEPA-Lastschriftermächtigung für eine bequeme und sichere Beitragszahlung.

Spenden und Steuern

Kann ich dem Verein auch einfach Geld spenden?

Ja, gerne! Spenden sind jederzeit willkommen und können per Banküberweisung, PayPal oder mit unserem Girocode-QR-Code getätigt werden. Jeder Betrag hilft bei der Umsetzung unserer Projekte.

Wie kann ich Geld spenden?

Sie können per Banküberweisung (IBAN: DE08 4306 0967 1358 5010 00), über PayPal oder mit unserem Girocode-QR-Code spenden. Alle Informationen finden Sie auf unserer Website im Spendenbereich.

Kann ich zweckgebundene Spenden tätigen?

Ja, Sie können Ihre Spende für bestimmte Projekte oder Bereiche widmen. Diese müssen vorab durch den Verein genehmigt sein. Teilen Sie uns dies einfach bei der Überweisung mit.

Ist der Verein als gemeinnützig anerkannt?

Ja, der Förderverein des Gymnasiums Neufreimann e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich absetzbar.

Kann ich eine Spende von der Steuer absetzen?

Ja, als gemeinnütziger Verein sind alle Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar. Wir stellen entsprechende Spendenbescheinigungen aus.

Ist immer eine Spendenbescheinigung erforderlich?

Für Spenden bis 300 Euro genügt der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis. Für höhere Beträge benötigen Sie eine offizielle Spendenbescheinigung.

Wie erhalte ich eine Spendenbescheinigung?

Für Spenden über 300 Euro senden wir Ihnen automatisch zu Beginn des Folgejahres eine Spendenbescheinigung zu, sofern uns Ihre Adresse bekannt ist. Bei Bedarf können Sie die Spendenbescheinigung auch direkt bei uns anfordern.

Kann ich den Förderverein auch ohne direkte Spende unterstützen?

Ja. Sie können den Förderverein auch beim Online-Einkauf über Partnerplattformen wie Gooding oder Bildungsspender unterstützen. Dabei wird ein kleiner Prozentsatz Ihres Einkaufswerts an den Verein weitergeleitet, ohne dass sich der Kaufpreis für Sie ändert. Weitere Informationen finden Sie unter „Weitere Fördermöglichkeiten“.

Entstehen mir beim Online-Einkauf zusätzliche Kosten?

Nein. Der Einkaufspreis bleibt unverändert. Der Förderverein erhält ausschließlich die von der jeweiligen Plattform ausgewiesene Prämie. Es werden keine personenbezogenen Einkaufsdaten an den Verein übermittelt.

Was ist Arbeitgeber-Matching und wie funktioniert es?

Einige Unternehmen unterstützen das gemeinnützige Engagement ihrer Mitarbeitenden durch sogenannte Matching-Programme. Dabei ergänzt oder verdoppelt der Arbeitgeber eine private Spende an eine gemeinnützige Organisation. Solche Programme können über Plattformen wie Benevity oder YourCause abgewickelt werden oder als interne Unternehmensregelung bestehen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach entsprechenden Möglichkeiten.

Kann mein Unternehmen ein eigenes Spenden- oder Matching-Programm einrichten?

Ja. Unternehmen können freiwillig eigene Matching- oder interne Spendenprogramme einführen, um das gesellschaftliche Engagement ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Die konkrete Ausgestaltung liegt im Ermessen des jeweiligen Unternehmens. Bei Bedarf stellen wir gern die notwendigen Vereinsangaben zur Verfügung.

Arbeit des Vereins

Wie erfahre ich, welche Projekte der Förderverein aktuell unterstützt?

Aktuelle Projekte und Fördermaßnahmen werden auf unserer Website veröffentlicht.

Kann ich als Mitglied Projektvorschläge einreichen?

Ja, Mitglieder können Förderanträge für Projekte stellen. Diese werden vom Vorstand geprüft und bei Eignung der Schule vorgeschlagen und umgesetzt.

Wer entscheidet über die Projekte?

Über Förderanträge entscheidet der Vorstand auf Grundlage der Satzung und in enger Abstimmung mit der Schulleitung.

Muss ich aktiv mitarbeiten?

Nein. Eine aktive Mitarbeit im Förderverein ist nicht verpflichtend. Viele Eltern unterstützen unsere Arbeit ausschließlich durch ihren Mitgliedsbeitrag oder eine Spende. Wenn Sie sich darüber hinaus engagieren möchten, freuen wir uns selbstverständlich. Unabhängig davon bietet auch der Elternbeirat zahlreiche Möglichkeiten, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen – etwa bei der Mitgestaltung von Schulfesten und Veranstaltungen.

Gibt es regelmäßige Mitgliederversammlungen?

Ja, die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Alle ordentlichen Mitglieder werden rechtzeitig schriftlich eingeladen.

Unterstützt der Förderverein auch einzelne Schülerinnen und Schüler?

Der Förderverein unterstützt grundsätzlich Projekte für die gesamte Schulgemeinschaft. In besonderen Fällen kann eine Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler im Rahmen der satzungsgemäßen Möglichkeiten erfolgen.

Wie transparent arbeitet der Förderverein?

Wir veröffentlichen jährlich einen Tätigkeits- und Finanzbericht. Unsere Arbeit wird durch gewählte Kassenprüfer kontrolliert.

Förderanträge

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Förderanträge können von der Schulleitung, Lehrkräften, Fachschaften sowie – in Abstimmung mit der Schulleitung – von weiteren schulischen Gremien (z. B. der SMV) gestellt werden. Auch Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können einen Antrag einreichen. In diesen Fällen sollte der Antrag jedoch vorab mit einer Lehrkraft oder der Schulleitung abgestimmt werden. Unabhängig vom Förderverein bestehen für die Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls weitere schulische Fördermöglichkeiten über das Gymnasium. Diese sind vorrangig zu prüfen. Der Förderverein fördert in solchen Fällen grundsätzlich nachrangig und ergänzend im Rahmen seiner satzungsgemäßen Möglichkeiten.

Welche Projekte sind grundsätzlich förderfähig?

Gefördert werden Projekte, Maßnahmen und Anschaffungen, die dem satzungsgemäßen Zweck des Fördervereins entsprechen. Dazu zählen insbesondere:

  • zusätzliche Lern- und Unterrichtsmaterialien
  • AG- und Projektunterstützung
  • MINT-, Kultur- und Präventionsprojekte
  • Veranstaltungen mit schulischem Bezug
  • Maßnahmen zur Förderung der Schulgemeinschaft
Nicht gefördert werden hingegen laufende Pflichtaufgaben des Sachaufwandsträgers oder privatnützige Einzelmaßnahmen außerhalb des satzungsgemäßen Rahmens.

Muss der Antrag mit der Schulleitung abgestimmt werden?

Ja. Jeder Förderantrag sollte vor der Einreichung mit der Schulleitung abgestimmt werden. Ein Antrag gilt als vollständig, wenn das unterschriebene Antragsformular mit Unterstützung der Schulleitung eingereicht wird. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Einreichung ohne vorherige Abstimmung mit der Schulleitung möglich. Die Gründe hierfür sollten im Antrag nachvollziehbar dargestellt werden. Der Vorstand entscheidet in solchen Fällen im Einzelfall.

Wie läuft die Antragstellung ab?

1. Förderantrag online ausfüllen oder PDF-Formular verwenden 2. Mit der Schulleitung abstimmen 3. Antrag ausdrucken und unterschreiben 4. Beim Förderverein einreichen Nach Eingang prüfen wir den Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit.

Wie lange dauert die Entscheidung über einen Antrag?

Bei einem vollständigen Förderantrag mit Unterstützung der Schulleitung (Unterschrift auf dem Antragsformular) erfolgt die Entscheidung in der Regel innerhalb von einer Woche, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen. Sollten Rückfragen bestehen oder zusätzlicher Klärungsbedarf erforderlich sein, kann sich der Entscheidungszeitraum entsprechend verlängern.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?

Der Vorstand prüft Anträge insbesondere im Hinblick auf: - Übereinstimmung mit der Satzung - pädagogischen Mehrwert - Nutzen für die Schulgemeinschaft - Angemessenheit der Kosten - verfügbare Mittel des Vereins Der Vorstand entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß Satzung.

Wann darf mit dem Projekt begonnen werden?

Ein Projekt sollte grundsätzlich erst nach Förderzusage gestartet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann vorab eine Abstimmung mit dem Vorstand erfolgen.

Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Je nach Antrag und Zweck erfolgt die Auszahlung: - auf das Konto des Gymnasiums - auf ein anderes schulisch vorgesehenes Konto - oder durch direkte Beschaffung durch den Förderverein Die konkrete Abwicklung wird in der Förderzusage festgelegt.

Müssen Belege eingereicht werden?

Ja. Nach Durchführung des Projekts sind vollständige Belege einzureichen. Die Mittelverwendung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Buchführung und die Gemeinnützigkeit des Vereins.

Was ist bei Sachbeschaffungen besonders zu beachten?

Bei Anträgen auf Sachbeschaffungen sollte das konkrete Objekt eindeutig benannt werden (z. B. Hersteller, Modell, Ausführung). Zudem sollte dargestellt werden, - ob und welche günstigeren Alternativen geprüft wurden, - aus welchen Gründen gegebenenfalls keine günstigere Variante beschafft werden soll, - und ob es sich um ein standardisiertes oder ein spezifisches Produkt handelt. Sofern es sich nicht um eine standardisierte schulische Beschaffung handelt, ist – soweit möglich – ein konkreter Link zur vorgesehenen Bezugsquelle oder ein vergleichbares Angebot beizufügen. In geeigneten Fällen kann der Förderverein die Beschaffung in Abstimmung mit dem Antragsteller auch gemeinsam durchführen oder direkt vornehmen.

Wem gehören vom Förderverein beschaffte Gegenstände?

Vom Förderverein direkt beschaffte Gegenstände werden in der Regel per Übergabebescheinigung an das Gymnasium Neufreimann übereignet. Damit gehen Eigentum und dauerhafte Nutzung auf die Schule über. Die Gegenstände sind zweckgebunden im schulischen Kontext einzusetzen.

Können Fördermittel auch anteilig beantragt werden?

Ja. Der Förderverein kann Projekte ganz oder teilweise fördern. Eine Co-Finanzierung durch andere Stellen ist möglich und sollte im Antrag transparent dargestellt werden.

Was passiert, wenn ein Antrag abgelehnt wird?

Sollte ein Antrag nicht bewilligt werden können, informieren wir über die Gründe. Gegebenenfalls kann der Antrag überarbeitet und erneut eingereicht werden.

Gibt es eine maximale Fördersumme?

Eine feste Obergrenze besteht nicht. Die Förderhöhe richtet sich nach Projektumfang, Budgetlage und satzungsgemäßem Zweck. Bei größeren Vorhaben empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Vorstand.

Kontakt und Verwaltung

Ich habe Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen können Sie sich jederzeit per E-Mail an vorstand@foerderverein-gymnf.de wenden.

Wie ist die Postanschrift des Vereins?

Förderverein des Gymnasiums Neufreimann e.V.
c/o Gymnasium Neufreimann
Friederike-Nadig-Allee 48
80939 München